Rund 250.000 deutsche Touristen sind derzeit bereits in Griechenland. Viele haben eine Reise dorthin noch vor. Der ein oder andere macht sich Sorgen, wenn er die Berichte und Fotos zur politischen Lage verfolgt. Ob es Versorgungsengpässe geben wird, wird das Auswärtige Amt in seinen Länderinformationen laufend aktualisieren und melden. Versicherungstechnisch sind bei wegfallenden Leistungen die Reiseveranstalter in der Pflicht. Der für alle bei einem Reiseveranstalter gebuchten Reisen gesetzlich vorgeschriebene Reisesicherungsschein schützt den Urlauber bei einer Insolvenz des Veranstalters: Bezahltes Geld wird zurückerstattet und die Rückreise trotz der Pleite vertragsgemäß durchgeführt. „Die Dokumente muss jeder Urlauber sorgfältig prüfen, um entsprechend reagieren zu können, wenn etwas passiert“, sagt Egon Medenbach vom Weilburger ReiseCenter. Zum Beispiel muss der Original-Reisesicherungsschein den Buchungsunterlagen beigefügt sein – ohne ergänzende Kommentare. Als Veranstalter gilt aber nur, wer mindestens zwei verschiedene Leistungen zugleich vermittelt. Wer nur das Hotel im Internet bucht, ist also in einer unsicheren Lage. Medenbach: "Am besten Sie kommen zu uns ins Weilburger ReiseCenter. Wir helfen weiter... Rechtssicher." |
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Autor/inMartina Medenbach Archives
Oktober 2018
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